Jüdische Geschichte Wanfrieds

Diesen Beitrag über die jüdische Geschichte Wanfrieds wurde von Walter Henze geschrieben. Sie gibt alles an, was dis 2021 von ihm zu recherchieren war.
Die jüdische Geschichte in Wanfried – Zur Erinnerung und gegen das Vergessen
2012. Das jüdische Haus in der Windgasse, die Privatschule in der Schlossstrasse, das Badehaus an der Straßenecke Borngasse/Windgasse oder der jüdische Friedhof am Roten Berg. All das sind Spuren jüdischen Daseins in Wanfried und Beweise dafür, dass die jüdischen Bürger Wanfrieds die Kultur und die Blütezeit dieser Stadt beeinflusst haben. Allerdings war ihr Zusammenleben mit den Wanfrieder „Nichtjuden“ nicht immer durch Eintracht, freundschaftliches Miteinander oder fairen Streit geprägt gewesen.
Warum das so war, erklärt sich vielleicht auch damit, wenn wir einen Blick auf die jüdische Geschichte Wanfrieds werfen. Es lohnt sich. Sie ist aufschlussreich genug.
Wahrscheinlich lebten schon seit dem 11. Jahrhundert, zumindest aber seit 1180, Juden in Südhessen. Im Laufe der nächsten beiden Jahrhunderte entstanden auch im übrigen heutigen Hessen eine Reihe von Judengemeinden, darunter auch in Wanfried. Über die ersten Juden in Wanfried gibt es keine gesicherten Nachweise, aber es wird angenommen, dass sie als Handelsleute herkamen.
In Kassel beginnt die Geschichte der Juden im 13. Jahrhundert. Schon 1262 wird hier eine Judengasse erwähnt, 1318 der Grundbesitz einer Jüdin. Die erste Gemeinde entstand 1398. Wie überall in Deutschland kam es auch in Hessen schon im Mittelalter immer wieder zu Krisen im Zusammenleben zwischen Juden und Christen. Verfolgungen (*1) und Vertreibungen waren sie immer ausgesetzt.
Auch im Jahr 1348 brach eine Verfolgungswelle über sie herein. Ihnen wurde zur Last gelegt, die Brunnen vergiftet und die Pest in Europa verbreitet zu haben, der innerhalb von zwei Jahren etwa 25.000.000 Menschen zum Opfer fielen.
1524 verwies Landgraf Philipp der Großmütige die Juden für kurze Zeit des Landes. Wohl unter dem Einfluss der Judenpolitik des Erzbistums Mainz. Später entschloss er sich, nach langen Auseinandersetzungen für eine Duldung, die 1539 in einer Judenordnung festgeschrieben wurde. Eine neue, verhältnismäßig milde Judenordnung wurde erlassen, in der Landgraf Philipp von Hessen die Bestimmungen des Römischen Rechts in einem „für Juden günstigeren Sinne“ auslegte. Er glaubte, auf diese Weise die jüdische Minderheit in das Christentum integrieren zu können. Sicher hoffte er auch, dass sie so von der Bildfläche verschwinden würden. So verfügte er, dass Juden jeden Sonntag die christlichen Gottesdienste besuchen sollten. Ähnliche Vorschriften traf im Jahr 1647 die regierende Landgräfin Amalie Elisabeth. Die Eschweger Juden mussten danach alle sechs Wochen im Rathaus erscheinen, um sich durch christliche Geistliche im Christentum unterweisen zu lassen. Wer sich nicht darin hielt, wurde hart bestraft. Um den Bekehrungsversuchen der Landgräfin Amalie Elisabeth zu entgehen, kehrten viele Juden ihrem Heimatort den Rücken.
Manchmal zeigten sich die weltlichen Herrscher gegenüber den in ihrem Herrschaftsbereich ansässigen Juden humaner und christlicher als ihre Untertanen und die erlauchte Geistlichkeit. Als die Städte 1657 den Landgrafen zur Vertreibung der Juden aufforderten, trat er diesem Ansinnen mit der Bemerkung entgegen: „dass die Juden aus dem Lande vertrieben und unter den Christen nicht mehr geduldet werden, ist göttlichen und menschlichen Rechten zuwider.“
Einen weiteren Hinweis von Juden und ihr erstes Auftreten in Wanfried finden wir im Jahr 1568. Bei einer „Neuaufstellung der Grentzen und Gerechttsambe von Dorf und Amte Wanfriedae u.a. Schützgeldt Von Jüden und Anderen: Item, nachdem sich innerhalb ettligen wenig Jahren uf bewilligungen meines gnedigen Fürsten und herren zu Hessen in dem Dorfe Wanfrieden etlichen Juden zu wohnen eingelassen, Undt niedergehan haben, geben Sie ein jeder zu jehrlichem Schutzgelde und ist unstenigt 4 Reichsheller“.

Das Schutzgeld
Menschen jüdischen Glaubens waren stets Bedrängnissen und Launen des gesamten Volkes ausgesetzt. Aus diesem Grund war es eine fast logische Konsequenz für sie, sich bei den Mächtigen des Landes gegen Geld Schutz zusichern zu lassen. Dieser sogenannte „Judenschutz“ musste stets erkauft und immer wieder erneuert werden. Stand man unter dem Schutz eines Adeligen, eines Ritters oder des Bischofs, so war damit auch immer eine Anwesenheitsberechtigung der „Schutzjuden“ verbunden. Die Macht, diesen Menschen das Privileg von Schutz und Anwesenheitsrecht zu erteilen, verleitete die Mächtigen auch, Druck auf Juden auszuüben oder sie in ihrer Anzahl zu beschränken. Zeit des Bestehens solcher Schutzabkommen hatten Juden nur den Status von geduldeten Fremdlingen, staatsrechtlich standen sie außerhalb der bürgerlichen Gemeinschaft. Über den genauen verfassungsrechtlichen Zustand, in dem sich die Juden zu Beginn des 14. Jahrhunderts befanden, ist in historischen Quellen nichts zu finden. Sie unterstanden jedoch dem hessischen Landgrafen, Philipp dem Großmütigen. Es ist anzumerken, dass die Schutzbriefe, die ab Mitte des 17. Jahrhunderts ausgestellt wurden, im Gegensatz zu den frühen Schutzvereinbarungen des 14. Jahrhunderts, eher einem Geschäft glichen. Für beide Parteien, den Schützenden und den Schutzsuchenden, wurden innerhalb eines Vertrages genau bestimmte Rechte und Pflichten festgelegt. Der Partikularschutz sah vor, dass nun jeder Einzelne musste sich um die Bewilligung des Schutzes und die Ausstellung eines zum Handel berechtigenden Schutzbriefes selbst kümmern. Jeder trug nun die Verantwortung für seinen Schutz selbst, und der konnte ihm jederzeit wieder entzogen werden. Bei „Wohlverhalten“ war damit aber nicht zu rechnen, und so bildete sich mit der Zeit unter denen, die sich „wohl verhielten“, das heißt regelmäßig ihre Zins zahlten, innerhalb der Gemeinden ein Gewohnheitsrecht auf Schutz und Eigentum, das auch vererbt wurde.

1573 ist in Wanfried bei der Revision eine „durchgreifende Neuregelung der Zölle und Ungelder (Steuern) und über Peinlich- und Rügegerichte“ vorgenommen worden.

Da liest man von Ungeldern für „Reinschen“ Wein und „Gebranndtenwein“, von Fischereiab-gaben für die Strecke vom Roten Berge bis zum Enchenbergschen Kopfe von Schutzgeldern, die hinzuziehende Fremde und Juden zu zahlen hatten. Die Juden hatten sich erst seit etlichen wenigen Jahren mit Bewilligung des Landgrafen im „Dorfe Wanfriedenn“ ansiedeln dürfen und sind derselben „ißo zwehne“ wie es im Salbuch heißt.

1603 klagte die Gemeinde Wanfried über den ausgedehnten Handel und Wucher der Juden und bat um eine Verminderung der Anzahl der Juden im Ort, u. a. mit der Begründung: „Durch ihre Pfandleihe stifteten sie Zwietracht in christlichen Ehen. Sie legten ein aufgeblasenes Wesen an den Tag. Jeden Morgen und jeden Abend hielten sie Gottesdienst, wozu viele ausländische und auswärtige Juden kamen.“ Also war ersichtlich, von Anfang an gab es Differenzen mit den christlichen Handels- und Geschäftsleuten.

1608 und zum Zeitpunkt der Stadtrechtsverleihung im August, wohnten in Wanfried 21 Judenfamilien.

1620 „Ein fremder Jude wird mit 5 fl. bestraft, weil er auf dem Stadtkeller unhöfliche Lieder gesunden und spöttisch auf den Herrn Christentum geredt“.

1658 Die Juden, deren Schule in Wanfried in den Kriegszeiten zerstört und seit dieser Zeit „wüst gelegen, auch hiervon all die Jahre keine Steuern gezahlt, haben sich mit der Stadt verglichen und 24 fl bezahlet“, welche zur Wiederaufbauung des Armen- und Siechenhauses verwendet worden sind.

1664 sind in der Landeshuldigung des Jahres auf einer Huldigungsliste Wanfrieder Juden als Untertanen aufgeführt: Jacob, Jeremias Juda, Kalmen, Salmen, Liebman, Loewban, Löw, Franck, Heyam, Ietzig, Schmull, Gütle relicta, Abrahamb, Natan, Meyer.

1679 erließ der hessische Landgraf Carl eine neue Judenordnung. Wesentliche neue Bestimmung war die Notwendigkeit eines Schutzbriefes; wörtlich heißt es: „Keine Juden-Persohn männlich oder weiblichen Geschlechts“ durfte neu aufgenommen oder geduldet werden, „es sey dann, daß sie zuvor einen Schutzbrieff von Uns selbsten unterschrieben, untersiegelt ausbracht und vorzuzeigen habe.“ Ausdrücklich wird jedoch die Duldung als gesetzmäßig ausgesprochen, einbedeutender Fortschritt in der Rechtsauffassung.
Der Judeneid und die Judenpredigten blieben hingegen weiter bestehen, auch blieb das Errichten neuer Synagogen bis zur Liberalisierung nach 1800 weiterhin untersagt. Die späteren Judenordnungen der Jahre 1739, 1749 und 1772 unterschieden sich nur unwesentlich von der Bestimmung des Jahres 1679. Im Ganzen führte die nunmehr festgesetzte rechtliche Grundlage zu einer zwar langsamen, aber stetigen Konsolidierung jüdischen Lebens in der Landgrafschaft Hessen.

1694 bestimmte der Landgraf Ernst von Hessen-Rotenburg: „Des Scheltens auf die Juden haben sich die christlichen Prediger in den Predigten zu enthalten.“

1701 werden die Juden auf ihrem Antrag von der Einquartierung befreit und müssen dagegen 12 fl 13 alb zahlen.

1710 wuchs der äußere Druck auf die Juden, sich der deutschen Sprache zu bedienen. 1739 gab das Fürstentum Hessen-Kasssel die Anordnung heraus, dass Juden in ihrer Geschäftskorrespondenz nicht länger Jiddisch oder Hebräisch benutzen dürften.

1745 Volkszählung in der Stadt: 226 Männer, 251 Weiber, 218 Söhne, 284 Töchter, 12 Knechte, 46 Mägde und Juden die in 25 Familien aus 102 Köpfe beiderlei Geschlecht bestehen.

Unter den Juden befanden sich, nach einem Auszuge über die Juden in den Städten der dem Landgraf von Rotenburg zugetheilten Niederhesssiche Quart im Jahre 1744 im ganzen 25 Schutzjuden, genau so viel in Eschwege, während im Jahre 1776 in Wanfried 23 in Eschwege 30 „Capita familia“ gezählt werden.

1757-1762 Der Siebenjähriger Krieg:
„Besonders hatten die Juden, die schon sehr früh in Wanfried angesiedelt hatten, unter Erpressungen zu leiden. Freilich war sie daran zum Teil selbst schuld, weil sie die ihnen lästigen Einquartierungen schon während des 30-jährigen Krieges durch Geld von sich abzuwalzen wussten.“

1835 leben 122 Juden in der Stadt

1846 sind es 154 Juden
Mit der Französischen Besetzung nahm die Geschichte der hessischen Juden nicht nur in Kassel eine für sie durchaus erfreuliche Wendung. Nach 1807 wurde Kassel Residenz des Königreichs „Westphalen“ unter Jérome Napoleon (1784 – 1860), der als erster Herrscher im hessisch-nassauischen Raum die Gleichberechtigung der Juden verwirklichte.
Napoleons Bruder, als König von Westfalen wurde von der jüdischen Bevölkerung Kassels begeistert als „Befreier“ gefeiert. Per Dekret erhielten sie am 27. Januar 1808 Freiheit und Gleichberechtigung im ganzen Königreich und mussten Familiennamen annehmen: „(No. 30) Königliches Decret vom 27. Januar 1808, welches die den Juden aufgelegten Abgaben aufgebt. Wir Hieronymus Napoleon, von Gottes Gnaden, und durch die Constitution König von Westphalen, französischer Prinz …., haben, nach Ansicht des 10ten und 15ten Artikels der Constitution vom 15. November 1807 ……. verordnet und verordnen wie folgt: Art. 1. Unsere Unterthanen, welche der Mosaischen Religion (*2) (zugethan sind, sollen in Unsern Staaten dieselben Rechte und Freyheiten genießen, wie Unsere übrigen Unterthanen. Art.2. Denjenigen Juden, welche, ohne Unsere Unterthanen zu seyn, durch Unser Königreich reisen, oder darin sich aufhalten, sollen dieselben Rechte und Freyheiten zustehen, die jedem anderen Fremden eingeräumt werden.“
(*2) Mose ist der Führer des israelischen Volkes auf seiner Wanderung aus der Sklaverei in Ägypten ins verheißene Land. Diese Befreiung aus der Gefangenschaft feiern die Juden jedes Jahr mit dem Pessachfest. Mose ist laut biblischer Tradition der Begründer der Mosaischen Religion, die sich zum Judentum weiterentwickelte. Er hat den Juden das Gesetz Gottes bekannt gemacht. Als Prophet ist er Heilsfigur, Verkünder der Religion, Stammesführer und Identitätsstifter für das auserwählte Volk.
Mit der Niederlage Napoleons hatte die Gleichberechtigung der hessischen und nassauischen Juden somit ein vorläufiges Ende gefunden. Nach dem Rückkehr des Landgrafen Wilhelm von Hessen (1743-1821), des späteren Kurfürsten Wilhelm I., im Jahr 1816 wurden viele Reformen beibehalten, aber erst 1833 wurde die volle Emanzipation der Juden durchgesetzt.
Kaum hatten sich „neue“ Juden nach 1816 in Wanfried aufgehalten, kam es – wie überall sonst in Deutschland auch – zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten mit der ortsansässigen Handwerker- und Kaufmannschaft. Die dabei geäußerten Vorwürfe waren immer die gleichen: Jüdische Geschäftsleute hielten sich nicht an Zunft- und Gilderegelungen und griffen mit ihrem Kaufs- und Verkaufsgebaren in deren althergebrachte Rechte ein. Die Juden würden durch ihre Gerissenheit und Durchtriebenheit dort, wo man ihnen den freien Handel gestatte, schon nach kurzer Zeit den ganzen Markt an sich reißen.
Als Reaktion auf diese dauernden Beschwerden wurden im Verlauf des 18. Jahrhunderts die ohnehin schon geringen beruflichen Rechte der Juden noch weiter eingeschränkt. Es galt nun: Der Handel mit solchen Waren, insbesondere Tuchwaren, mit denen an ihrem Wohnort eine Zunft, Gilde oder christliche Privatperson bereits handelte, war ihnen verboten. Das Hausieren mit Waren außerhalb der offiziellen Jahrmärkte war ihnen untersagt. Die alte Rechtsposition der Kaufleute und Handwerker wurde damit also bestätigt und die Juden in wirtschaftliche Randbereiche bzw. in illegale Geschäftspraktiken abgedrängt. Denn angesichts derartiger Handelsbeschränkungen ließ sich nur dann noch etwas verdienen, wenn man als jüdischer Geschäftsmann außerordentliche Anstrengungen unternahm oder die gesetzlichen Bestimmungen unterlief.
Die schrittweise Lockerung der Verbote, die durch die Zünfte auferlegt worden waren, führte – einhergehend mit der schwindenden Macht dieser Berufskartelle – zu einem langsamen Eindringen der Juden in die traditionellen Handwerksberufe.
Aus dem zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts liegen genaue Angaben über die einen Handwerksberuf ausübenden Juden vor. Es werden in Wanfried 15 jüdische Handwerker genannt, unter ihnen 5 Schuster, 5 Schneider sowie je ein Bäcker, Böttner, Färber, Horndreher und Baumwollweber.
Allerdings warteten sie nicht wie ihre christlichen Konkurrenten in ihrem Laden auf Kundschaft, sondern zogen auch, mit einer Auswahl ihres Warenangebots auf dem Rücken, als Hausierer über Land. Sie erschlossen sich dadurch einen Kundenkreis, der deshalb weniger oft in die Stadt kam und – wenn auch nur in bescheidenem Maß – den Verdienst der städtischen Kaufleute schmälerte. Diese Hausierergänge waren jetzt verboten – allerdings duldete die Obrigkeit, dass jüdische Hausierer mit ihrem versiegelten Rückenpack in das nahe „Ausland“, nämlich in Thüringen oder Sachsen wanderten und dort ihren Handel trieben, obwohl er dort genauso verboten war wie im Kurhessischen!
Charakteristisch für das Leben und die Geschäftsentwicklung der Wanfrieder Juden war, dass sie sich trotz der bedrückenden äußeren Umstände nicht entmutigen ließen. Immer wieder versuchten sie durch Eingaben und Anträge bei der landgräflichen Regierung in Kassel – gegen den Widerstand der am Ort ansässigen Handwerker und Kaufleute – ihre beruflichen Rechte und Kompetenzen zu erweitern. Erstaunlicherweise wurde sie dabei nicht selten von den Kasseler Beamten wohlwollend unterstützt, so dass sie den einen oder anderen kleinen Erfolg für sich verbuchen konnten. Alles in allem änderte sich dadurch ihre Lage aber nur unwesentlich.
Der mühsam erreichten Emanzipation und Gleichstellung der Juden 1833 folgte die Übernahme der deutschen Sprache, Sitten, Kultur, Brauchtum u a.. Manche wollten nur noch als Deutsche gelten und bemühten sich, ihre religiösen und kulturellen Besonderheiten zu verbergen. Man ging dazu über, Gebete und Predigten in deutscher Sprache abzuhalten. Die Rabbiner trugen Talar und Bäffchen und waren in ihrer Amtstracht von protestantischen Geistlichen kaum noch zu unterscheiden.
Ferner nahmen jetzt immer mehr Juden aktiv am politischen Leben teil. Man wird Mitglied im Wanfrieder Sport- und Turnverein und im Bürgergesangvereine usw.
Die Wanfrieder Juden waren völlig gleichberechtigte Bürger. Diese wurden von der christlichen Bevölkerung zu dieser Zeit schon längst nicht mehr als Fremdkörper angesehen. Man tolerierte sich gegenseitig. Nach den drei Kriegen – 1864, 1866 und 1870/71 – kam es in Deutschland zum wirtschaftlichen Aufschwung, zu dem die Juden einen nicht unerheblichen Teil beitrugen. Aber auch für sie selbst hatte der Aufschwung vorteilhafte Auswirkungen. Durch Sparsamkeit und Tüchtigkeit, kamen viele jüdische Handeltreibende und Geschäftsinhaber zu Wohlstand. Bald spielten Juden in der Wanfrieder Wirtschaft wie auch in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Die Firma Peter Israel und Fritz Avenarius gründeten am 11. April 1861 eine Beutelfabrik, später Steindruck (heute Wanfried-Druck, Kalden) stieg zu einer führendesten Unternehmen im weiten Umkreis auf und genoss großes Ansehen.
Geht man heute mit offenen Augen durch Wanfried, so fallen einem auch heute noch viele bekannte Namen ehemaliger wichtige Wanfrieder Geschäfte jüdischer Mitbürger ins Auge. Zu diesen zählen beispielsweise die gesamte Marktstraße mit ihren heutigen Geschäften und die „Villa Israel“ an der Werra, gegenüber dem Wehr und die Villa am Obertor, beide heute im Besitz der Fam. P. Kalden oder auch das ehemalige Pensionat in der Ringstraße.
Als 1914 der Erste Weltkrieg begann, zogen Juden ebenso wie ihre christlichen Mitbürger in den Krieg. Während des 1. Weltkrieges dienten 2.000 deutsche Juden als Offiziere, 35.000 jüdische Kriegsteilnehmer wurden ausgezeichnet und 12.000 deutsche jüdische Soldaten fanden in den Kämpfen den Tod. Aus der Wanfrieder Gemeinde nahm kein jüdischer Mitbürger am 1. Weltkrieg teil.

1861
139 Juden leben in Wanfried
Nach der Gründung des Wilhelminischen Kaiserreiches 1871 bekannten sich nicht wenige Juden geradezu überschwänglich zu Deutschland als ihrer neuen Heimat. Sichtbar wurde diese neue Einstellung auch in der veränderten Bauweise neuer jüdischer Gotteshäuser, zum Beispiel in der 1890 in Wanfried erbauten Synagoge in der Windgasse. Sie wurde am 12. August durch den Kreisrabbiner Goldmann aus Eschwege feierlich eingeweiht.
Die Synagoge, nach Plänen des Kreisinspektors Büchling in Eschwege und vom Maurermeister Gustav Besser in Wanfried erbaut; wurde mit einem Kostenaufwand von 10 500 Mark erstellt. Sie stand an der Stelle, der im Jahre 1889 abgebrochenen alten Synagoge. Die erste Synagoge wurde bereits 1620 erwähnt, diese ist jedoch im 30-jährigen Krieg zerstört und später wieder an der selbigen Stelle aufgebaut wurden.
Der Beschluss zum Neubau erfolgte am 24. April 1887, der erste Spartenstich geschah am 20. Mai 1889 und die Grundsteinlegung am 18. Juli 1889. Der Rentier Philipp Ehrlich sen. stiftete für die Synagoge einen wertvollen Kronleuchter.
Zu den ersten Einrichtungen, die eine jüdische Gemeinde schaffen möchte, gehört die Anlage eines Friedhofs; denn die würdige Bestattung und die dauerhafte Ruhe der Toten zählt seit biblischen Zeiten zu den geradezu selbstverständlich gewordenen Geboten des menschlichen Zusammenlebens. Es wurde als Sünde angesehen, wenn die/der Tode nicht ordnungsgemäß beerdigt wird, galten aber für Gottesdienste nicht zu strenge Regeln. Die Betstunden konnten auch in Privaträumen abgehalten, ohne dass ein festes Synagogengebäude vorhanden sein musste. Dies erklärt, warum immer zuerst ein Friedhof gesucht wurde. Die Synagoge wurde vor 1937 vom einen nichtjüdischen Käufer gekauft, das Inventar wurde zuvor nach Eschwege gebracht. Das leer stehende Haus überstand die „Reichskristallnacht“ unversehrt, ist aber vor Kriegsausbruch abgerissen worden. (a.d.R.: sie galt als einsturztgefährdet, wurde angezündet, Baumaterialien, Türen, Zäune, Steinsockel konnten einige Wanfrieder dann noch bei sich verbauen.)
Aus einem Synagogenbuch, das im Jahre 1809 begonnen wurde, ergibt sich, dass die Juden damals schon zu einem großen Teil Familiennamen führten (bis 1730 zurückgehend). Ein Protokollbuch der jüdischen Gemeinde Wanfried für die Jahre von 1659 bis 1778 – in hebräischen Lettern geschrieben – befindet sich in Jerusalem.
Die Israelitische Elementarschule (Grundschule) sie stand neben der Synagoge, wurde um 1870 von 22 Schülern besucht; Lehrer war zu jener Zeit Moses Brandes, auf ihm folgte 1891 Josef Oppenheim. (Lehrer Oppenheim war damals bereits 37 Jahre im Schuldienst). Als nach der Jahrhundertwende die Zahl der Kinder stark zurück ging, wurde die öffentliche Schule 1904 geschlossen und die Kinder an der allgemeinen christlichen Schule unterrichtet. Von 1905 bis 1909 bestand jedoch noch eine jüdische Privatschule mit maximal 8 Schülern, alle anderen Kinder besuchten die allgemeine (christliche) Schule – zum Teil, wie es heißt, wegen Schwierigkeiten mit Lehrer J. Oppenheim.
An dem Haus Windgasse Nr. 5 hat sich eine hebräische Hausinschrift erhalten, die in freier Übersetzung lautet: Bis zu hundert Jahren soll es sich vermehren. Amen, so soll es der Wille sein. Schimschon Bar Kalonymus – Montag, den 26. Kislev 1626 (?).
Es handelte sich also offenbar um das Haus des Juden Simon, Sohn des Kalonymus, das zu Beginn des 17. Jahrhunderts erbaut worden ist. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts waren die jüdischen Familien in Wanfried sehr stark am Handel beteiligt; die höchste Mitgliederzahl lag um 1860 bei 139 jüdischen Personen. Nach dem wirtschaftlichen Niedergang der Stadt setzte gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Abwanderung der Juden ein. Zu Beginn dieses Jahrhunderts nahm die Mitgliederzahl, weiter ab und sank von 80 Personen (1905)
Als die jüdische Schule an der Windgasse geschlossen wurde, kam es zur Gründung einer israelitischen Privatschule an der Schlossstraße.
Lehrer war Levi Wallach; 1905 wurden nur 4 bis 5 Kinder unterrichtet, 1907 waren es 8 Kinder.
Im Jahre 1909 wurde deshalb auch die Privatschule aufgelöst.

1905
Es leben 80 Juden in Wanfried
Nach den Ersten Weltkrieg kam es zur stärkten Abwanderung der jüdischen Mitbürger in Wanfried. Geringe Kinderzahlen und ein Schwerpunkt der Abwanderung gerade bei den Jüngeren führte zu einer Überalterung der jüdischen Gemeinde. 1933 wohnten nur noch 38 Juden in der Stadt.
Zwischen den jüdischen und christlichen Bürgern bestand, bis zur Hindenburgwahl 1925, ein freundliches Verhältnis. Von 1925 an verschlechterte sich das Verhältnis mit der zunehmenden Hetze und besonders nachdem von 1929 an die Weltwirtschaftskrise die Industrie und Bauern schlimm (..) schädigte. Die Nazis predigten, an all dem seien „die Juden“ schuld.
Schon früh bei den Reichstagswahlen im Juli 1932 wurden die jüdischen Bevölkerung in Deutschland antisemitischen Repressionen ausgesetzt.
In der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 wurden die jüdischen Gemeinden, die es in Deutschland zahlreich gab, auf brutale Weise vernichtet, Millionen von Juden aus Deutschland und ganz Europa in den Arbeits- und Vernichtungslagern ermordet. Spätestens jedoch mit den Deportationen der letzten hessischen Juden in die Gaskammern 1942, endete auch in Hessen und in Wanfried wie überall in Deutschland, die Geschichte der jüdischen Gemeinden. Die vielfach verwüsteten jüdischen Friedhöfe blieben bestehen, wurden aber nicht mehr gepflegt, da die wenigen Überlebenden und nach Deutschland zurückkehrenden Juden dies nicht leisten konnten. Später übernahm deshalb der Staat die Verpflichtung der Pflege – nicht zuletzt aus moralischer Verantwortung. Zudem sind die jüdischen Friedhöfe aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutzes.
Während der Zeit der Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 wurden die jüdischen Gemeindemitglieder Wanfrieds nicht vertrieben. Eine Vielzahl der jüdischen Bürger, meist jüngere, verließen den Ort schon Jahre vorher. Die um 1933 noch in Wanfried wohnenden jüdischen Familien lebten in wirtschaftlich guten Verhältnissen: sie ernährten sich durch Handel und kleinere Ladengeschäfte. – Die Namen waren u. a. Ehrlich, Löbenstein, Heinemann, Rieberg, Frankenfeld, Biermann und Moses.
Aussage einer 85-jährige Wanfriederin (2006): „Wir, die Älteren, haben Jahrzehnte mit den Juden unserer Gemeinde zusammengelebt. Rückschauend kann festgestellt werden, dass diese jüdischen Gemeindemitglieder wirklich eingegliedert waren im kulturellen Leben der Stadt, dass sie als gleichwertige Bürger behandelt und geachtet wurden, dass es sogar gute freundschaftliche Beziehungen gab, (..).“
Von den 38 jüdischen Einwohnern in Wanfried im Jahr 1933 verzogen 25 in größere Städte; und 7 zogen dann weiter, nur vier wanderten direkt nach Südafrika (Johannesburg) aus.
Von den 25 verzogenen jüdischen Einwohnern Wanfrieds (hier auch geboren) kam alle in den KZs ums Leben: Dies waren:
Rosa Döllefeld, Bernhard Ehrlich, Frieda Ehrlich, Ilse Ehrlich, Clara Feidelbaum, Richard Goldmann, Julie Hammerschlag, Jettchen Hirschfeld, Sydonie Kahn, Hedwig Kohlberg, Elfriede Loebenstein, Elfriede Löbenstein, Inge Löbenstein, Karl Löbenstein, Leopold Löbenstein, Robert Löbenstein, Laura Löwenstein, Leo Markes, Bertha Marx, Julius Pfifferling, Lore Rieberg, Franziska Rosenbaum, Paula Roseneberg, Frieda Spanier, Dora Spier, Lehmann Tannenbaum, Sara Tannenbaum.
Zwei jüdische Mitbürgerinnen begehen Selbstmord. Julie Hammerschlag zuletzt wohnhaft in Hamburg und Dora Spier wohnhaft in Göttingen.
Der letzte Vorsitzende der jüdischen Gemeinde Adolf Ehrlich ist 1937 in Wanfried verstorben. Sein Leichnam wurde auf dem jüdischen Friedhof verscharrt.

Der letzte lebende Jude Robert Löbenstein in Wanfried wurde noch 1940 aus der Deutschen Staatsbürgerschaft entlassen. Im städtischen Einwohnermeldeamt heißt es über Herrn R. Löwenstein:
„Herbert Löbenstein ist auf Grund einer Bekanntmachung des Herrn Minister Prueß, Minister des Innern vom 21.5.1940 veröffentlicht im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 121 vom 27.5.1940 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt, weil er durch sein Verhalten und gegen die Pflicht zur Treue gegen Recht und Volk verstöß, die Deutsche Belange geschädigt hat“.
Nach dieser „Erklärung“ verließ er Wanfried mit seiner Familie in Richtung Israel. In den Nachkriegsjahren und noch später besuchte er seine Heimatstadt Wanfried regelmäßig fast jedes Jahr. Noch heute bestehen Brief- und Besuchskontakt zu der in Israel lebten Söhnen von Herr Robert Löbenstein.
Über die weiteren Einzelschicksale Wanfrieder Juden während des Dritten Reiches und die Deportationen der Juden in die Konzentrationslager sind einer zukünftigen Bearbeitung vorbehalten. (a.d.R.: Das Schicksal von Adolf Ehrlich konnte durch Zeitzeugenaussagen recherchiert werden. Er verstarb am 03.01.1937 – wahrscheinlich an den Folgen von Misshandlungen durch mindestens einen bekannten Wanfrieder Polizisten.)
Die jüdische Grabstätte am Roten Berg blieben in der Zeit der Nationalsozialisten weitgehend verschont. Die weit abseits liegende bzw. unbedeutende Größe der Anlage oder der auch nach 1933 (wie oben schon beschrieben) noch immer relativ gute Verhältnis zu den jüdischen Nachbarn, verhinderte eine größere Zerstörung. Allerdings wurden in dieser Epoche von fanatischen Anhänger der Nationalsozialisten einige Steine umgeworfen und beschädigt. Die Schäden wurden nach 1945 im Rahmen der Wiedergutmachung weitgehend behoben.

Der jüdische Friedhof in Wanfried
Ein jüdischer Friedhof (hebr. בית עלמין „Beth Olamin“, „Haus der Ewigkeit“, „Haus des Lebens“, „Haus der Gräber“ oder einfach nur „Der gute Ort“, dient wie jeder andere Friedhof zur Bestattung von Toten und kennt doch einige Besonderheiten, die sich auf christliche Friedhöfe nicht finden. Auch für nichtjüdische Männer ist es Pflicht auf einem jüdischen Friedhof eine Kopfbedeckung zu tragen. Dies mag vielleicht damit zusammenhängen, dass früher im Orient der bedeckte Kopf ein Zeichen des freien Mannes war. Da sich die Juden vor Gott als freie fühlen, werden bei allen religiösen Handlungen (Synagoge, Friedhof) seit alters her Kopfbedeckungen getragen, da man hier Gott besonders nahe sei. Strenggläubige bedecken grundsätzlich ihren Kopf, sobald sie sich unter freiem Himmel befinden.
Der Friedhof gilt wegen der gebotenen Totenruhe unantastbar, er darf nicht verändert oder gar aufgehoben werden.
Die frühen jüdischen Friedhöfe lagen – wie andere Friedhöfe nach dem Mittelalter auch – außerhalb der Stadt, da es den Juden Jahrhunderte lang äußerst schwer gemacht wurde, überhaupt ein Begräbnisplätze zu erwerben. Es wurde ihnen häufig vom Ort weit entferntes Land, das nicht anders genutzt werden konnte, hierfür überlassen.
Es fällt weiter auf, wie andere jüdische Friedhöfe auch, das die Lage der Friedhöfe in der Nähe von Wasserläufen oder der Zwang, auf dem Weg vom Ort zum Friedhof einen Bach überqueren zu müssen. In Wanfried, neben dem Schützenhaus floss einer kleiner „Wasserlauf“, der zu überqueren galt, um den Friedhof in Richtung Roten Berg zu erreichen.
Beim Tod eines Juden kümmert sich die „Beerdigungsbruderschaft“ um den Toten und ein möglichst schnelles Begräbnis. Anschließend beginnt eine 30-tägige Trauerzeit, die den Angehörigen ein langsames Verabschieden von dem Verstorbenen ermöglicht. Noch am selben Tag wurde auf dem Friedhof das Grab ausgehoben. Wegen der großen Entfernung zum Totenhof auf dem Rotenberg wurde ein Leiterwagen von einem Landwirt ausgeborgt, dieser mit einem schwarzen Vorhang versehen und den Verstorben mit einem Trauerzug zur letzten Ruhe begleitet.
In Wanfried, vermutlich auch in weiteren Orten, wo ein Gewässer zum Erreichen des Judenfriedhofs überquert werden musste, gab es eine Besonderheit, die bei der Annährung des Trauerzuges an das Friedhofsgelände ein seltsamer Brauch überliefert war: Hier in Wanfried gab es einen kleinen Wasserlauf neben dem Schützenhaus. Die mitgehenden Frauen kehrten nach dem Waschen der Hände am Wasserlauf um, sobald der Trauerzug das Gewässer überquert hatte. Das letzte Stück des Weges musste der Sarg getragen werden.
Beim Verlassen des Friedhofes wuschen sich die Trauergäste sich die Hände als Zeichen der Reinigung von der „Unreinheit“ der Toten. Die Nähe des Wasserlaufes dürfte es vereinfacht haben, der Verpflichtung zum Händewäschen nachzukommen. War keine Wasser vorhanden, stand ein Wasserbecken beim Ausgang des Friedhofes bzw. am Wasserlauf bereit. Die Hände durften nicht mit einem Handtuch getrocknet werden. Die Luft sollte die Hände trocknen.
Der jüdische Friedhof in Wanfried, wie auch in anderen Orten, fallen weiter durch allerlei Besonderheiten auf. Es sind dichtgedrängte, oft gleichmäßige Gräberreihen mit hohen Steinen und hebräischen Inschriften. Über diese Anordnung versuchte man Jahrhunderte lang dem religiösen Ideal der Schlichtheit zu entsprechen und die Gleichheit aller im Tode zu verdeutlichen. Sie sind des öfteren zugewachsen und zeigen keinen Blumenschmuck. Gräber bleiben nach den religiösen Vorschriften unangetastet, wie sie sind. Erst seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Steine fundamentiert, es war nur das untere Viertel oder Drittel des Steins, das unbeschriftet war, in die Erde eingesetzt. Mit der Zeit versanken die Steine in der Erde, neigten sich oder fielen um. Die Grabsteine sollen auch später nicht nachträglich fundamentiert werden, es wird nichts verändert. Wenn die familiäre Bindung abriss, überließ man die Steine der Natur und dem Verfall. Ursprünglich wurden die Grabsteine aus Sandstein gehauen. Daher sind die meisten dieser Steine heute stark verwittert durch Erosion und Bewuchs.
Haben Angehörige ein Grab besucht, kann man das an kleinen Steinen, die auf dem Grabstein liegen, erkennen. Es soll dazu beitragen dass der Verstorbene nicht in Vergessenheit gerät (früher ein Brauch der Nomaden, die so ihre Toten vor wilden Tieren schützten). Was auf einem Grab wächst, gehört dem Grab. Es darf nicht verwendet werden, es darf keinen Gewinn bringen. Nach altem Brauch dürfen Pflanzen, die ihre Säfte aus dem Boden ziehen, nicht auf Friedhöfen angepflanzt werden. Was für leichtfertige christliche Betrachter eher verwahrlost aussehen könnte, ist durch religiöses Brauchtum bedingt. Was auf einem Grab wird wächst, hier z. B. eine Linde, kann wachsen.
Im 19. und 20. Jahrhundert kamen dann Grabsteine aus härteren Materialien wie Marmor, Granit und Zementguss auf. Diese wurden oft mit eingelassenen Inschriftplatten aus weißem Marmor verziert. Kinder, Rabbiner und andere geehrte Personen wurden an besonderen Plätzen begraben. Kinder erhielten zudem kleinere Grabsteine. Abgesondert vom eigentlichen Gräberfeld wurden die nichtjüdischen Ehepartner und Menschen mit schlechtem Ruf (getaufte Juden, Selbstmörder, ….) meistens am Zaun begraben.
Besucht man den Wanfrieder Judenfriedhof, lässt vielfach den überaus gepflegten, fast parkartigen Eindruck christlicher Begräbnisstätten vermissen. Auf den christlichen resp. nichtjüdischen Besucher wirken jüdische Friedhöfe, sofern sie noch in Gebrauch sind, oft sehr ungepflegt. Da der Friedhof die Vergänglichkeit des Menschen symbolisieren soll, läßt man der Natur freien Lauf. Die jüdische Vorstellung weicht von der hierzulande üblichen Vorstellung über Grabpflege ab. So wird man selten Blumenschmuck finden. Das einzelne Grab und der Friedhof wird vielmehr als Teil der Landschaft, allerdings als durchaus gepflegter Teil empfunden. Zur Abwehr möglicher Störungen der Totenruhe muß der Friedhof umschlossen, das Tor abschließbar sein.
Man wird von deren bedrückenden Ausstrahlung gefangengenommen. Auf dem Friedhof finden wir neben jahrhunderte alte Grabsteine, neue Denkmälern, während auf den hiesigen christlichen Friedhof ältere Grabsteine (Denkmalgeschützt), grundsätzlich die Ausnahmen sind. Bodendecker überwachsen die Gräber, Grabsteine werden selten nur restauriert und lassen – mit Absicht – den Gang der Zeit erkennen. Doch unbeaufsichtigt und ungepflegt sind jüdische Friedhöfe keineswegs, sondern Zeichen der besonderen jüdischen Friedhofskultur als ein „Haus des Lebens“.
Der heutige 3626 m² große israelitischen Totenhofes am Roten Berg befindet sich ca. 1600 m von der Ortsmitte Wanfrieds entfernt. Am Hang in einem Waldstück liegend ist das Gelände von jeher leicht zugänglich, insbesondere, wenn man berücksichtigt, daß die Toten ab dem heutigen Schützenhaus zum Friedhof getragen wurden. Der Totenhof wurde vermutlich schon im 12. Jahrhundert angelegt, denn erhaltenen Grabsteine stammt aus dem 12. Jahrhundert. Diese Lage lässt sich mit der Weisung erklären, dass sich die Lebenden nicht mit den Toten innerhalb der Stadtmauern aufhalten dürfen.
Er präsentiert sich in der Form eines Rechtecks, gelegentlich mediterraner Tradition folgend, mit leicht angedeuteter Dachaufsattelung der Oberseite, mit einem unter Belassung eines Rahmenbandes vertieften Schriftfeld, in das die hebräische Schrift wiederum vertieft eingeschlagen war. In seltenen Fällen genügte eine Steinritzung zur Markierung des Rahmens.
Die Grabsteine zeigen also eine äußerst knappe, kunstlose Ausformung. Das vertiefte Schriftfeld erscheint gelegentlich schon im 12. Jahrhundert nach oben abgerundet, wenig später in der Form eines Halbkreis. Ein anderer Grabstein wurde, neben anderen weitaus älteren Grabsteinen, vom Jahr 1432 aufgefunden.
Die Form des „der Juden Toden Hoff“ ist völlig unsymetrisch. Alle umliegenden Parzellen weisen eine annähernd rechteckige Form auf. Diese Formabweichung könnte insofern entstehungsgeschichtlich bedingt sein, daß die angrenzenden Grundstücke wesentlich später ausgemessen und der Friedhof nachträglich erweitert wurde.
Die Grabsteine einschließlich ihre Lage, lassen sich grob in drei Kategorien einteilen. Die ältesten sind aufrecht stehende Grabplatten, die zu ca. 1/3 in den Boden eingelassen sind. Die Beschriftung ist hebräisch.
Wenn irgend möglich sind die Gräber so angeordnet, dass die Toten mit den Füßen in Richtung Jerusalem liegen, in unserer Gegend also nach Osten oder Südosten. Die Grabsteine stehen am Kopfende.
Die obere halbrunde Rahmung des Schriftfeldes wird zur halbrunden Form des Steines entwickelt.
Dieser Typus bleibt für alle folgenden Zeiten erhalten, zumindest aber bis ins 19. Jahrhundert. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wird der rundbogige Abschluss im Ansatz symmetrisch eingezogen, so dass der Halbkreis gegenüber dem hochrechteckigen Schriftfeld des Steines in Umriss und Rahmung akzentuiert erscheint.
Dieses Halbkreisfeld dient alsbald der Darstellung der verschiedenen Symbole. Es kann als Kreissegment oder als gestelzter Halbkreis erscheinen. Diese oben rund ausgeformten Grabsteine handelt es sich um schlichte, archetypische (romanischer Typus) Formenbezüge.
Der Halbkreis ist das Abbild des Himmels über uns. Diese Form des Grabsteins verbindet den im Erdreich liegenden Toten mit dem Himmel, in dem sein Gott wohnt. Sie ist Ausdruck einer Endzeithoffnung.
Ab ca. 1830 wurden die Grabplatten zunehmend auf der Rückseite noch deutsch beschriftet. Die im hohen im Alter von 80 Jahren gestorbenen Fanny Löbenstein wurde 1888 ein zweisprachig und -seitig beschrifteter Grabstein gestellt.
Dies war ein deutliches Zeichen von Reformen innerhalb der Gemeinde, die zu einem früheren Zeitpunkt eingesetzt hatten. Der Bedeutungsverlust des Hebräischen als Kultschrift und -sprache ist auch in der schulischen Situation zu suchen. So erhielten die Wanfrieder jüdischen Kinder ab 1904 den Elementarunterricht in der evangelischen Schule, natürlich in deutscher Schrift und Sprache. Damit waren über die Schule hinausgehende Kontakte verbunden.
Die Diskrepanzen zwischen Juden und Christen waren im Abbau begriffen. Der Prozeß der Anpassung der Minderheit an das kulturelle Umfeld, setzte ein. Damit verbunden war der schleichende Verlust der eigenen kulturellen Werte.
Die mehrteiligen Grabsteine bilden die dritte Generation der steinernen Zeugen, diese letzte Gruppe von Grabsteinen ist im oberen Drittel des Friedhofes vertreten. Die Anpassung an christliche Grabarchitektur in Form und Dekor ist augenscheinig. Ihr Einsatz begann ca. 1870. Grabeinfassungen haben im jüdischen Beerdigungsritus Einzug gehalten, um das Betreten der Gräber zu vermeiden.
Andererseits wurden damit aber Barrieren zwischen den Verstorbenen geschaffen. Sie bestehen vorwiegend aus einer Bodenplatte, auch Erdfassung genannt, die das Gewicht auf ca. 100×60 cm verteilt, aus einem Sockel auch Postament genannt, der häufig den Namen des Steinhauers trägt und dem eigentlichen Grabstein, auch Obelisk genannt.
Die wenigsten älteren Grabsteine stehen an ihrem ursprünglichen Platz. Der größte Teil liegt auf dem Gelände verstreut.
Die Grabreihen, die von Westen nach Osten verliefen, sind noch grob zu erkennen. Wie streng die nach Sterbedatum fortlaufende Anordnung der Gräber erfolgte, läßt sich nur bedingt nachprüfen.
Viele einteiligen Grabplatten sind durch ihr Eigengewicht weit im Boden versunken bzw. hat sie die „abrutschende“ Erdmasse umgedrückt. An den restlichen Steinen hat die langwährende Erosion ihre Spuren hinterlassen.
Zwischen den oberen und unteren Grabreihen fällt auf, dass Grabsteine fehlen. Die fehlenden „Stele“ werfen Fragen auf. Wurden sie etwa als Baumaterial durch die christliche Bevölkerung entwendet?
Unter welchen Bedingungen und wann wäre dies möglich gewesen?
Da den Juden die handwerklichen Berufe erst im 19. Jahrhundert geöffnet wurden, mußten sie über Jahrhunderte ihre Grabsteine meist bei nichtjüdischen, christlichen Steinmetzen anfertigen lassen. Der Auftraggeber hatte dafür zu sorgen, daß die Verbote seines Glaubens und die Wünsche seiner Väter genau beachtet wurden. Die hebräische Schrift ist eine Quadratschrift die sich um die Mitte des 5. Jhr. aus der aramäischen Quadratschrift entwickelte. Geschrieben wird sie von rechts oben nach links unten. Zur Vereinfachung der Inschrift werden platzsparende Abkürzungen verwendet, die die Übersetzung ins Deutsche erheblich erschweren. Das als Roshe Tevot bezeichnete Verfahren benutzt immer nur den ersten, oder die beiden ersten Buchstaben eines Wortes. Diese werden dann mit einem Punkt, einem Schrägstrich oder einer Wellenlinie über dem Buchstaben kenntlich gemacht. Ein weiteres Problem bei der Übersetzung der Grabinschrift liegt darin begründet, daß der nichtjüdische Steinmetz eine ihm fremde Schrift einmeißelt. Kleinste Formabweichungen können dann einen anderen Buchstaben bedeuten.
Wie der Ausdruck „Haus der Ewigkeit“ schon andeutet, ist ein jüdisches Grab für die Ewigkeit gedacht. Er wird nicht eingeebnet und der Stein bleibt bestehen. Bei Platzmangel legt man eine Schicht Erde über ein Grab und bestattet einen Toten über dem anderen. Dies hängt mit dem jüdischen Glauben an die Auferstehung der Toten zusammen.
Nach dem Besuch des Friedhofes wäscht man sich die Hände, weil die Nähe der Toten kultisch unrein macht. Am Schabbat geht man nicht auf einen Friedhof.
(Der Schabbat, siebter Tag der Woche, ist – mit einer Ausnahme – der wichtigste jüdische Feiertag. Er wird bereits in den Zehn Geboten angeordnet. Der Schabbat ist ein heiliger Tag, an dem absolutes Arbeitsverbot herrscht. Somit ist der Schabbat durch seine Ruhe, der Schabbatruhe, gekennzeichnet. Das Ruhegebot betrifft alle Lebensbereiche. Nur unbedingt notwendige und lebenserhaltende Handlungen dürfen vorgenommen werden. Der Schabbat ist ein Freudentag zum Gedenken an die vollendete göttliche Schöpfung – an ihm darf weder gefastet noch getrauert werden. Der Feiertag beginnt am Freitagabend mit Eintritt der Dunkelheit und endet am Samstagabend mit dem Erscheinen dreier Sterne am Himmel. Der Gottesdienst in der Synagoge setzt sich am Schabbat anders zusammen als an den Wochentagen, unter anderem wird aus der Thora gelesen)
Die Grabsteine, die am ersten Todestag des Verstorbenen errichtet wurden, stehen mit der Inschrift Richtung Osten, in Richtung Jerusalem. Die Inschrift ist, wie oben schon beschrieben, auch hier teilweise in Deutsch und teilweise in Hebräisch gehalten, wobei sie später nur noch vereinzelt in deutscher Sprache zu finden ist. Darüber hinaus zieren typische jüdische Symbole sehr viele Grabsteine.

Symbole auf dem Wanfrieder Judenfriedhof
Der Davidstern ist sowohl ein Zeichen für die sieben Tage der Woche, als auch für sieben Planeten. Durch ihn werden die sichtbare Welt und die unsichtbare Welt verbunden

Ein Grabstein mit Kanne und Schale:
Es ist eigentlich eine Leviten-Kanne und zeigt die levitischen Herkunft an. (Leviten dienten den Priestern zur rituellen Waschung bei Segensbrüchen oder anderen religiösen Zeremonien)

Gespreizte Hände:
zeugte von einer Abstammung aus dem biblischen Priestergeschlecht, den Cohanim.
Die gespreizten Finger zeigen, dass der Segen von Gott kommt, und nicht aus den Händen des Priesters

Mohnblumen:
Als Symbol des ewigen Schlafens

Der jüdische Kalender
Der heute gültige jüdische Kalender wurde 344 n.Chr. eingeführt. Darin wird das Jahr 3760 v. Chr. zum Tag der Schöpfung erklärt. 2008 entspricht damit dem Jahr 5768 nach jüdischer Zeitrechnung. Die in den Grabinschriften verwendete kleine Zeitrechnung bedeutet lediglich, daß die 5000 wegfällt. Dem Sterbedatum nach jüdischer Zeitrechnung muß damit die Differenz von 240 hinzugezählt werden. Das o.g. Sterbedatum 628 entspricht demnach 628+240=1868 oder 1867, wenn keine Monatsangabe vorhanden ist. Denn das jüdische Jahr beginnt im September/Oktober mit dem Rosh Haschana (Neujahrsfest). Der jüdische Monat folgt dem Mondzyklus und dauert somit 29 bzw. 30 Tage. Zur Angleichung an das Sonnenjahr werden in 19 Jahren sieben Jahre mit 13 Monaten eingeschoben. Zudem muß noch berücksichtigt werden, daß der Tag mit dem Einbruch der Dunkelheit beginnt. Die einfachste Möglichkeit dieser Inkompatibilität zu entgehen, ist die Zuhilfenahme von Umrechnungstabellen.

(*1) Die Ursachen des Antisemitismus
Der Antisemitismus, ein anderes Wort für Judenhass, ist keine Erfindung vom „Dritten Reich“. Es hat ihn schon lange vorher gegeben und es gibt ihn auch heute noch. Doch wie kam es dazu, dass ein friedfertiges Volk den Hass vieler Menschen auf sich lud?
Um dies zu erklären, müssen wir weit in die Geschichte des Judentums zurück, die auch in Verbindung mit unserem Christentum steht. Die Kreuzigung Christi ist ein Schlüsselereignis, das oft als Anlass empfunden wurde, die Juden als sogenannte „Christusmörder“ bzw. „Söhne der Kreuziger“ zu verfolgen und zu ermorden. So auch zur Zeit der Kreuzzüge (11.-13. Jahrh.). Nur wer sich taufen ließ, konnte den Massakern entkommen.
Seit der Diaspora (5. Jhr. v. Chr.) waren die Juden in alle Länder zerstreut. Überall, wo sie hinkamen, waren sie Fremde. Dadurch empfanden viele Christen gegenüber deren kulturellen Fremdartigkeiten Unsicherheit und Misstrauen, das sich zur Ablehnung und Feindseligkeit steigerte. Ihre äußere Erscheinung und ihr Festhalten an einer Religion, die doch durch das Christentum überholt sein sollte, machte sie den meisten Christenverdächtig.
Die Juden wurden von allen handwerklichen Berufen ausgeschlossen und in die Rolle von Pfandleihern, Geldwechslern und Zinsnehmern gezwungen wurden.
Die Bauern und das niedere Volk verarmten immer mehr. Da die Armen aber gegen die reichen Christen nichts unternehmen konnten, richtete sich ihr ganzer Hass auf die Juden, die als Pfandleiher beinahe ausschließlich vom „Wucher“ , dem Zins, lebten. In den Augen des Volkes waren sie vogelfrei, und als Wucherer Räuber und Diebe geworden, in den Augen der Kirche Ketzer, da sie sich nicht taufen ließen. Durch den kirchlichen Einfluss wurde aus dem biblischen Judas der habgierige, geldgierige, machtgierige „Wucherjud“.
Dieser Hass wurde noch verstärkt, als sich die Juden durch überhöhte Zinsen zusätzliche Gelder verschaffen mussten, um gegen die Zahlung hoher Summen einige unschätzbare Rechte zugesichert bekommen.
Immer wieder wurden den Juden auch Ritualmorde und Hostienschändungen vorgeworfen. Obgleich diese Anklagen durch viele weltliche und geistliche Oberhäupter und Gelehrten als Lüge bezeichnet wurden, blieben sie über Jahrhunderte hinweg Verleumdungen ohne Beweiszwang, deren Folgen für die Juden tödlich waren.

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